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Alkohol
Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 (bis unter 0,5) Promille:
nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegt.

strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
  • 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
  • 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
Alkoholgehalt im Blut ab 0,5 Promille:
Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24a Abs. 1 StVG)

  • Erstverstoß: 4 Punkte, 250 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot
  • Zweitverstoß: 4 Punkte, 500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
  • Weiterer Verstoß: 4 Punkte, 750 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot

strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
  • 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
  • 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer),
  • Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille:
strafbar, wenn keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
  • 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
  • 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
  • Schadenersatz; Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer
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Fahrt immer schön ordendlich Jungs und Mädels und viel spaß beim Fahren....
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